AGBs

Allgemeine Bestimmungen für Kauf und Verwendung von elektronischen Fahrausweisen

1. Vorbemerkungen

Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Fahrausweise, die über die mobile App "CFL mobile" (nachfolgend bezeichnet als "elektronische Fahrausweise") im Hinblick auf die Beförderung von Personen erworben werden.

2. Bestimmungen betreffend die Verpflichtung zum Vorzeigen eines Personaldokuments bei grenzüberschreitenden und internationalen Fahrausweisen

Anlässlich der Kontrolle von grenzüberschreitenden oder internationalen Fahrausweisen muss der Kunde ein Personaldokument vorzeigen können, da diese Ausweise namentlich ausgestellt werden und nicht übertragbar sind. Sie sind nur gültig, wenn dem Kontrollpersonal ein gültiges, auf den Namen des Kunden ausgestelltes Personaldokument vorgezeigt wird (Pass, Personalausweis oder Führerschein).

Es obliegt dem Kunden, direkt über die App "CFL mobile", anlässlich der Erstellung des Kundenkontos die ihn betreffenden Daten einzugeben, die dann auf dem elektronischen Fahrausweis angezeigt werden. Der Kunde hat die personenbezogenen Daten im Bedarfsfall zu aktualisieren.

3. Bestimmungen betreffend die Gültigkeit der Fahrausweise

Die individuellen elektronischen Fahrausweise sind ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs gültig, ausgenommen die folgenden Fälle:

Die detaillierten Tarifbestimmungen für jedes Produkt können direkt in der App "CFL mobile" unter der Rubrik "Tickets", Reiter "Produktliste", eingesehen werden.

4. Bestimmungen betreffend die Kontrolle

4.1. Kontrolle am Display des Mobiltelefons

Falls erforderlich, muss das Mobiltelefon dem Kontrollpersonal ausgehändigt werden, damit die Fahrausweise kontrolliert werden können. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, sich dieses Mittels zu bedienen, damit die Kontrolle ordnungsgemäß erfolgen kann. Die Kunden müssen vor der definitiven Abfahrt des benutzten Transportmittels (Zug, Straßenbahn, Bus) im Besitz eines für die vorgesehene Fahrstrecke entwerteten Fahrscheins sein.

Kauf und Ausstellung des Fahrscheins müssen vor der effektiven Abfahrt von Zug, Straßenbahn oder Bus vollständig abgeschlossen sein. Fahrschein oder Abo müssen gültig und auf dem Display sichtbar sein.

Im gegenteiligen Fall hat der Kunde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro entsprechend dem Gesetz vom 13. September 2013 zu entrichten, welches das abgeänderte Gesetz vom 29. Juni 2004 über öffentliche Verkehrsmittel abändert.

Wenn der Kunde anlässlich der Kontrolle aus mit seinem Mobiltelefon zusammenhängenden Gründen, wie z.B. einer entleerten Batterie oder aus einem anderen technischen Grunde, nicht in der Lage ist, seinen elektronischen Fahrausweis vorzulegen, wird er als Fahrgast ohne Fahrausweis gewertet.

4.2. Kontrolle mit dem elektronischen Kontrollgerät

Das Kontrollpersonal der verschiedenen Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel ist mit elektronischen Geräten ausgerüstet, die das Lesen des Barcodes ermöglichen, der auf dem elektronischen Fahrausweis angezeigt wird. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, sich dieses Mittels zu bedienen, um eine zusätzliche Kontrolle des elektronischen Fahrausweises vornehmen zu können.

5. Bestimmungen betreffend die Erstattung

Über die mobile App "CFL mobile" gekaufte elektronische Fahrausweise können weder umgetauscht noch erstattet werden.

6. Verantwortung der Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL)

Die Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL) lehnt jede Verantwortung im Falle einer Panne oder eines Verlustes oder Diebstahls des Mobiltelefons ab. Außerdem werden gültige Tickets bei Nichtverfügbarkeit des Mobiltelefons nicht erstattet, da das Ticket über das Kundenkonto auf einem neuen Gerät oder auf einem Ersatzgerät verwendet werden kann.

7. Änderung von Preisen und allgemeinen Bedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Die CFL kann jederzeit die Bedingungen ändern, um sie an die geltenden Vorschriften anzupassen, insbesondere im Falle von technischen Änderungen oder Verfahrensänderungen. Die neuen Bedingungen werden auf der Internetseite www.cfl.lu und in der App "CFL mobile" veröffentlicht.

Änderungen an diesen allgemeinen Bedingungen werden dem Kunden anlässlich des ersten Kaufs bzw. der ersten Entwertung nach der Änderung durch Erzwingen der Einverständniserklärung der geänderten allgemeinen Bedingungen angezeigt.