AGBs

1. Vorbemerkungen

Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für Fahrausweise, die über die mobile App "CFL mobile" (nachfolgend bezeichnet als "elektronische Fahrausweise") im Hinblick auf die Beförderung von Personen erworben werden.

2. Bestimmungen betreffend die Verpflichtung zum Vorzeigen eines Personaldokuments bei grenzüberschreitenden und internationalen Fahrausweisen

Anlässlich der Kontrolle von grenzüberschreitenden oder internationalen Fahrausweisen muss der Kunde ein Personaldokument vorzeigen können, da diese Ausweise namentlich ausgestellt werden und nicht übertragbar sind. Sie sind nur gültig, wenn dem Kontrollpersonal ein gültiges, auf den Namen des Kunden ausgestelltes Personaldokument vorgezeigt wird (Pass, Personalausweis oder Führerschein).

Es obliegt dem Kunden, direkt über die App "CFL mobile", anlässlich der Erstellung des Kundenkontos die ihn betreffenden Daten einzugeben, die dann auf dem elektronischen Fahrausweis angezeigt werden. Der Kunde hat die personenbezogenen Daten im Bedarfsfall zu aktualisieren.

3. Bestimmungen betreffend die Gültigkeit der Fahrausweise

Die individuellen elektronischen Fahrausweise sind ab dem Zeitpunkt ihres Erwerbs gültig, ausgenommen die folgenden Fälle:

  • bei Kauf von Kurzzeit- oder Tagesnetz-Fahrscheinheften ist der erste Fahrschein mit der Ausstellung des Hefts gültig, während die übrigen Fahrausweise unter dem Reiter "Guthaben" aufgeführt werden und erst ab ihrer Entwertung gültig sind,
  • Monatsabos können bis zu drei Wochen im Voraus gekauft werden. Die Abos gelten ab dem ersten Gültigkeitstag, der vom Kunden beim Kauf angegeben wird.

Die detaillierten Tarifbestimmungen für jedes Produkt können direkt in der App "CFL mobile" unter der Rubrik "Tickets", Reiter "Produktliste", eingesehen werden.

4. Bestimmungen betreffend die Kontrolle

4.1. Kontrolle am Display des Mobiltelefons

Falls erforderlich, muss das Mobiltelefon dem Kontrollpersonal ausgehändigt werden, damit die Fahrausweise kontrolliert werden können. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, sich dieses Mittels zu bedienen, damit die Kontrolle ordnungsgemäß erfolgen kann. Die Kunden müssen vor der definitiven Abfahrt des benutzten Transportmittels (Zug, Straßenbahn, Bus) im Besitz eines für die vorgesehene Fahrstrecke entwerteten Fahrscheins sein.

Kauf und Ausstellung des Fahrscheins müssen vor der effektiven Abfahrt von Zug, Straßenbahn oder Bus vollständig abgeschlossen sein. Fahrschein oder Abo müssen gültig und auf dem Display sichtbar sein.

Im gegenteiligen Fall hat der Kunde eine Geldstrafe in Höhe von 150 Euro entsprechend dem Gesetz vom 13. September 2013 zu entrichten, welches das abgeänderte Gesetz vom 29. Juni 2004 über öffentliche Verkehrsmittel abändert.

Wenn der Kunde anlässlich der Kontrolle aus mit seinem Mobiltelefon zusammenhängenden Gründen, wie z.B. einer entleerten Batterie oder aus einem anderen technischen Grunde, nicht in der Lage ist, seinen elektronischen Fahrausweis vorzulegen, wird er als Fahrgast ohne Fahrausweis gewertet.

4.2. Kontrolle mit dem elektronischen Kontrollgerät

Das Kontrollpersonal der verschiedenen Betreiber öffentlicher Verkehrsmittel ist mit elektronischen Geräten ausgerüstet, die das Lesen des Barcodes ermöglichen, der auf dem elektronischen Fahrausweis angezeigt wird. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, sich dieses Mittels zu bedienen, um eine zusätzliche Kontrolle des elektronischen Fahrausweises vornehmen zu können.

5. Bestimmungen betreffend die Erstattung

Über die mobile App "CFL mobile" gekaufte elektronische Fahrausweise können weder umgetauscht noch erstattet werden.

6. Schutz personenbezogener Daten

Der Datenverarbeitungsverantwortliche (Responsable de Traitement) der Société Nationale des Chemins de Fer Luxembourgeois (CFL) verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes vom 2. August 2002 über den Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, in der geänderten Fassung, zu bearbeiten.

Es wird ausdrücklich und gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes vereinbart, dass der Kunde hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten erteilt, die er im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen der CFL, d.h. beim Kauf von virtuellen Fahrscheinen (Mobile eTicketing) und der Verwaltung der diesbezüglichen Leistungen durch die CFL, derselben oder ihren Tochtergesellschaften, Partnern oder Subunternehmen (Verwaltung der Vertragsbeziehungen, von Abos, kaufmännisches Fahrgast- und Reklamationsmanagement, Erstellung von Statistiken, Betrugsvorbeugung und Behandlung von Straftaten) mitteilt.

Das Unternehmen CFL ist außerdem berechtigt, die Daten an Dritte weiterzugeben, sobald eine Übermittlung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen oder ein Gerichtsverfahren, für die Zwecke der Bearbeitung und Kontrolle von Straftaten und eine diesbezügliche Beitreibung erforderlich ist.

Der Kunde kann sein Recht auf Zugang, Berichtigung und Einspruch geltend machen, indem er einen schriftlichen Antrag an den Verantwortlichen für Datenverarbeitung "Responsable de Traitement" CFL, 9 place de la Gare, L-1616 Luxemburg, oder per E-Mail an folgende Anschrift sendet: "dpo-cflmobile@cfl.lu". Er hat seine Identität anhand eines gültigen Personaldokuments zu belegen.

Die Dauer der Aufbewahrung der Daten ist auf die Dauer der Verwendung der App "CFL mobile" und den Zeitraum begrenzt, gemäß dem die Datenaufbewahrung erforderlich ist, damit die CFL ihre aus den Verjährungsfristen und/oder sonstigen gesetzlichen Bestimmungen resultierenden Verpflichtungen erfüllen kann.

7. Änderung von Preisen und allgemeinen Bedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten stets in ihrer aktuellen Fassung. Die CFL kann jederzeit die Bedingungen ändern, um sie an die geltenden Vorschriften anzupassen, insbesondere im Falle von technischen Änderungen oder Verfahrensänderungen. Die neuen Bedingungen werden auf der Internetseite www.cfl.lu und in der App "CFL mobile" veröffentlicht. Der Kunde wird nicht automatisch über Änderungen informiert.